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JAV – Mitbestimmen in der Ausbildung!

“Ich bin ja nur Azubi, was soll ich schon groß bewirken können?“

Oft habe ich das Gefühl, dass viele Azubis denken, sie haben keinen Einfluss auf ihre Bank oder auf ihre Ausbildung. Dass dies nicht so ist, wird deutlich, wenn es in der Bank – so wie bei meiner Bank, der Volksbank Dreiländereck –  eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gibt. Nicht zu verwechseln mit JVA. 😀

Diese Vertretung vertritt die Interessen, Wünsche und Bedürfnisse der Jugendlichen unter 18 Jahren und der unter 25-Jährigen, insofern sie noch in der Ausbildung sind. Sollte es Probleme oder Wünsche geben, die man nicht direkt mit der Ausbildungsleitung besprechen kann, ist die JAV der richtige Ansprechpartner.

Unsere JAV besteht aus drei Mitgliedern – eins davon bin ich. Wir haben uns freiwillig zur Wahl aufstellen lassen und wurden dann von den anderen Auszubildenden gewählt. Nach Feststellung des Ergebnisses wurden wir von der „alten“ JAV in das Amt erhoben. Die Amtszeit ist nämlich auf zwei Jahre begrenzt. Unterstützt werden wir von einem erfahrenen Mitarbeiter, der selbst langjähriges Mitglied im Betriebsrat ist. Mit ihm können wir viele Dinge abstimmen und ihn natürlich auch immer um einen Rat bitten.

Aber was müssen wir jetzt genau in der JAV machen? Zum einen nehmen wir an den Betriebsratssitzungen teil und stimmen über Angelegenheiten mit ab, die auch uns Azubis betreffen. Gleichzeitig veranstalten wir eigene Sitzungen, in denen wir aktuelle Themen auf der Agenda haben. Diese werden dann in einem Jour fixe mit unserem Ausbildungsleiter besprochen. Das sind natürlich nicht immer nur Probleme, sondern oftmals geben wir auch positives Feedback anderer Azubis weiter. Neben diesen Sitzungen veranstaltet die JAV auch mindestens einmal im Jahr eine Versammlung, an der alle Azubis teilnehmen und bei der wir über aktuelle Themen sprechen und unsere Arbeit vorstellen. Wenn der Betriebsrat seine jährliche Betriebsversammlung abhält, ist die JAV übrigens auch eingeladen, um unsere Arbeit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Bank zu präsentieren.

Gegründet werden kann eine JAV dann, wenn bereits ein Betriebsrat besteht. Jeder Arbeitnehmer unter 25 kann sich dann zur Wahl aufstellen lassen und wird anschließend von den Auszubildenden gewählt. Gibt es zwischen 21 und 50 Wahlberechtigten, muss es drei JAV Mitglieder geben. Je nach Höhe der Wahlberechtigten steigt dann die Zahl der Mitglieder.

Die JAV ist eine tolle Möglichkeit als Azubi Verantwortung zu übernehmen und sich für die Bedürfnisse der Kollegen einzusetzen. Ich bin jedenfalls gespannt auf die kommenden zwei Jahre. Als nächstes steht für uns ein Seminar bevor, bei dem sich verschiedene JAV Mitglieder aus ganz Deutschland und von verschiedenen Unternehmen treffen, um sich auszutauschen und geschult zu werden. Bei solchen Gelegenheiten bekommt man natürlich immer wieder neue Einblicke und Ideen, worauf ich mich schon total freue! Für mich persönlich ist die Arbeit bei der JAV eine tolle Möglichkeit mich weiterzuentwickeln. 🙂

Bis dann,

euer Patrick

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