Digitale Barrierefreiheit

Information zur Barrierefreiheit next-Blog
(Stand: Juli 2025)

Hier informieren wir euch, wie wir, die VR-NetWorld GmbH, auf unserem Internetauftritt wirsindnext.de das Thema Barrierefreiheit umsetzen.

Unser Ziel ist es dabei, unseren Internetauftritt im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

1 Unsere Leistungen

Auf unserem Internetauftritt findest Du Informationen rund um die Ausbildung bei den Volksbanken Raiffeisenbanken. Die Inhalte richten sich dabei in erster Linie an Schülerinnen und Schüler, die daran interessiert sind, eine Ausbildung bei einer Volksbank Raiffeisenbank zu beginnen, sowie an bestehende Auszubildende, dual Studierende und Quereinsteigende.

 

2 Merkmale der Barrierefreiheit unseres Internetauftritts

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit laut BFSG findest Du in den folgenden drei Rechtsgrundlagen:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  • Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz = Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
  • Richtlinien für barrierefreie Webinhalte = Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

 

Nach diesen Rechtsgrundlagen gibt es für einen Internetauftritt vier Prinzipien der Barrierefreiheit:

Wahrnehmbarkeit:

Möglichst alle sollen die Informationen und Funktionen unseres Internetauftritts wahrnehmen können.

Bedienbarkeit:

Möglichst alle sollen die Funktionen des Internetauftritts bedienen können.

Verständlichkeit:

Für möglichst alle sollen die Inhalte lesbar und klar verständlich sein.

Robustheit:

Die Webseiten-Inhalte müssen möglichst mit sogenannten assistiven Techniken kompatibel sein.

 

Die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen wir auf unserem Internetauftritts wie folgt:

 

Wahrnehmbarkeit

  • Die bereitgestellten Informationen sind so gestaltet, dass sie leicht wahrnehmbar sind. Das betrifft die Form, die Schriftart, die Größe, die Kontraste und den Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen.
  • Wenn möglich, wird das Verständnis des Textes durch Grafiken unterstützt.

 

Bedienbarkeit

  • Du kannst die Informationen jederzeit per Tastatur aufrufen.
  • Du kannst die Informationen per Suchfunktion des Internetauftritts finden.
  • Die Informationen haben, wenn möglich, eine Überschrift, Zwischenüberschriften und ein Inhaltsverzeichnis. Diese Elemente dienen als Orientierung.

 

Verständlichkeit

  • Die Informationen werden mithilfe verschiedener Zugangsmöglichkeiten bereitgestellt, und zwar auf mehr als nur einem Kanal. Das heißt: Du kannst diese Information zum einen lesen und sie sich zum anderen von einem Programm vorlesen lassen.

 

Robustheit

  • Für die Informationen auf unserem Internetauftritt gilt: Sie sind mit assistiven Techniken kompatibel. Bei solchen Techniken handelt es sich zum Beispiel um Software zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten.

 

Die Bewertung der Anforderung an die Barrierefreiheit und deren Umsetzung erfolgte durch uns im Rahmen einer Selbstbewertung.

 

3 Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist zum großen Teil mit den Anforderungen des BFSG vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern.

 

Nicht barrierefreie Elemente

  • Das Podcast-iFrame ist durch uns nicht anpassbar, wir können daher nicht die Punkte Schaltoberflächenbeschriftung, Auswahlliste und Textgröße überarbeiten.
  • Die Bewertungsanzeige (Daumen hoch/runter) ist ein externes Plugin, welches wir ebenfalls nicht hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung anpassen können.

 

4 Interne Meldestelle

Wir als VR-NetWorld haben das Ziel, alle Inhalte unseres Internetauftritts barrierefrei zu gestalten und somit jedem unabhängig seiner Einschränkung zugänglich zu machen.

Sollte dir trotz unseres Bemühens etwas auffallen was nicht barrierefrei gestaltet ist, wende dich gerne an uns. Du erreichst uns wie folgt:

Adresse:

VR-NetWorld GmbH
Graurheindorfer Straße 149a
53117 Bonn

E-Mail:

redaktion.next@vr-networld.de

 

5 Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Wenn ihr der Meinung seid, dass unser Webauftritt nicht überall die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, könnt ihr euch an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.

 

Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat für Anfragen bzw. Meldungen bis zur formalen Errichtung der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) folgende Adresse publiziert:

 

MLBF (in Errichtung)

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Postfach 39 11 55

39135 Magdeburg

Telefon: (0391) 567 6970

E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

 

Ihre Anfragen und Informationen werden von dort an die zuständigen Stellen weitergeleitet.